Constantin Entertainment



Compliance-Richtlinie der Constantin Film Gruppe

Ziel und Anwendungsbereich

Diese Compliance-Richtlinie bestimmt das unternehmensweite Verständnis und die grundsätzliche Einstellung der Constantin Gruppe zu den verschiedenen Compliance-Herausforderungen, zur Einhaltung geltenden Rechts und zum Schutz des Firmenvermögens, zum Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten, zum Umgang mit Informationen und Daten sowie zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zum Kartellrecht. Die Bereiche Mensch und Umwelt sowie die internen Verhaltensregeln bestimmt, teilweise ergänzend, teilweise ausschließlich, auch der separate Code of Conduct. Diese Richtlinie sowie der Code of Conduct gelten für alle Mitarbeiter*innen sowie Vorstände und Geschäftsführungen der Constantin Film Gruppe (nachfolgend einheitlich „Mitarbeiter*in“ genannt). Strengeres Recht geht den Regelungen dieser Compliance-Richtlinie vor.

Für die Constantin Film Gruppe können Compliance-Verstöße u.a. folgende Konsequenzen haben:
 
  • Schadenersatzansprüche Dritter,
  • kostspielige Gerichtsprozesse,
  • Bußgelder und Gewinnabschöpfung,
  • Verlust von Aufträgen,
  • Ausschluss von Fördermöglichkeiten,
  • Imageverlust.

Unter der „Constantin Film Gruppe“ verstehen wir die Constantin Film AG und alle ihre Mehrheits-Beteiligungsunternehmen in Deutschland, in der EU und weltweit, d.h. alle Unternehmen, an denen die Constantin Film AG unmittelbar oder mittelbar mit mindestens 50,1 % der Anteile beteiligt ist oder über Stimmrechte in dieser Höhe verfügt.



Informationspflicht

Jede*r Mitarbeiter*in muss sich über die für seinen/ihren Verantwortungsbereich geltenden EU-Richtlinien und Verordnungen, Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen informieren. In Zweifelsfällen ist Rat bei der Rechtsabteilung der Constantin Film Gruppe, der zuständigen Geschäftsführung oder bei einem anderen unter Abschnitt J genannten Ansprechpartner einzuholen.

Für einzelne Regelungsbereiche können gesonderte Richtlinien der Constantin Film Gruppe oder einzelner Konzerngesellschaften, Arbeitsanweisungen, Merkblätter usw. („interne Anweisungen“) bestehen, die die Regeln dieser Compliance-Richtlinie präzisieren oder ergänzen und die von den Mitarbeiter*innen ebenfalls zu beachten sind.



Grundsätzliche Verhaltensanforderungen

Vorstände und Geschäftsführungen der Gesellschaften der Constantin Film Gruppe sind verantwortlich für die Integrität unserer Unternehmen. Sie haben die Umsetzung sowie die Einhaltung dieser Compliance-Richtlinie sicherzustellen. Jede*r Vorgesetzte und jede*r Mitarbeiter*in ist darüber hinaus verpflichtet, den Code of Conduct der Constantin Film Gruppe einzuhalten.

Zudem ist jede*r Mitarbeiter*in verpflichtet,
 
  • die in seinem/ihren Verantwortungsbereich geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Anweisungen einzuhalten,
  • bei allen Tätigkeiten und in allen Geschäftsbeziehungen fair und vertrauenswürdig zu sein,
  • das Ansehen der Constantin Film Gruppe zu achten und zu fördern,
  • Interessenkonflikte zwischen geschäftlichen und privaten Angelegenheiten zu vermeiden,
  • sich oder anderen keine unrechtmäßigen Vorteile zu verschaffen,
  • die Gesetze und Bestimmungen über die Arbeitssicherheit, den Umweltschutz und den Datenschutz einzuhalten,
  • etwaige Compliance-Verstöße oder Verdachtsfälle gemäß Abschnitt J unverzüglich zu melden.



Schutz des Unternehmensvermögens

Das Unternehmensvermögen darf nicht für private Zwecke verwendet werden.

Der Einkauf und Verkauf von Unternehmensvermögen müssen transparent, nachvollziehbar, wirtschaftlich und zu marktgerechten Konditionen erfolgen. Persönliche Interessen einzelner Mitarbeiter*innen dürfen Entscheidungen und wirtschaftliche Transaktionen nicht beeinflussen.

Jede*r Vorgesetzte muss in seinem/ihrem Verantwortungsbereich eine Organisation aufbauen, die das Unternehmensvermögen vor Verlust und Missbrauch schützt.



Betrug, Untreue, Diebstahl, Verlust, Sachbeschädigung

Um Betrug, Untreue, Diebstahl, Verlust und Sachbeschädigung zu vermeiden, müssen alle Mitarbeiter*innen
 
  • das Eigentum der Gesellschaften der Constantin Film Gruppe und dritter Personen respektieren und schützen,
  • mit ihnen überlassenen Arbeits- und Kommunikationsmitteln besonders sorgfältig umgehen,
  • sich an die etablierten Regelungen und Kontrollen halten, die bezwecken, Betrug, Diebstahl und Sachbeschädigung zu verhindern und zu erkennen,
  • aufmerksam gegenüber ungewöhnlichen Geschäftsaktivitäten sein, die auf Betrug, Untreue, Diebstahl oder Sachbeschädigung hinweisen könnten.



Vermeidung von Interessenkonflikten

Jede*r Mitarbeiter*in muss seine/ihre privaten Interessen und die Interessen der Constantin Film Gruppe streng voneinander trennen. Bereits der Anschein eines Interessenkonflikts ist zu vermeiden. Zu diesem Zweck müssen Mitarbeiter*innen die Beziehungen zwischen ihren privaten Interessen und ihren geschäftlichen Verpflichtungen regelmäßig überprüfen.

Folgende Aufträge dürfen nur dann erteilt und die nachstehend genannten Tätigkeiten nur dann übernommen werden, wenn sie vorher von dem/der zuständige/n Geschäftsführer*in oder Vorstand genehmigt wurden:
 
  • Aufträge an nahestehende Personen (zum Beispiel Ehegatten, Verwandte, Freunde und private Geschäftspartner),
  • Aufträge an Unternehmen, in denen nahestehende Personen arbeiten,
  • Aufträge an Unternehmen, an denen der/die Mitarbeiter*in oder nahestehende Personen mit 5 % und mehr beteiligt sind,
  • Nebentätigkeiten für Wettbewerbsunternehmen,
  • Nebentätigkeiten für Geschäftspartner.
  • Mitarbeiter*innen, die sich direkt oder indirekt mit 5 % und mehr an einem Wettbewerbsunternehmen beteiligen möchten oder bereits beteiligt sind, müssen dies dem/der zuständige/n Geschäftsführer*in oder Vorstand melden. Dieser wird dann prüfen, ob ein Interessenkonflikt besteht.


Beziehungen zu Geschäftspartnern

Die Constantin Film Gruppe erwartet von Mitarbeiter*innen, Kunden und Lieferanten
 
  • die Einhaltung aller geltenden Gesetze (einschließlich der subventionsrechtlichen Bestimmungen),
  • das Unterlassen von Korruption,
  • die Beachtung der Menschenrechte,
  • die Einhaltung der Gesetze gegen Kinderarbeit,
  • die Beachtung der Rechtsvorschriften des internationalen Wirtschaftsverkehrs,
  • die Einhaltung der relevanten nationalen Gesetze und internationalen Standards zur Arbeitssicherheit, zum Umweltschutz und Datenschutz, und
  • dass Beauftragungen von Lieferanten und sonstigen Geschäftspartnern nur zu marktüblichen Konditionen erfolgen.


Verbot von Bestechung und Korruption

Korruption und Bestechung schädigen den Wettbewerb, entsprechen nicht unseren Unternehmenswerten und setzen die Constantin Film Gruppe sowie jede/n einzelne/n ihrer Mitarbeiter*innen einem erheblichen Haftungsrisiko aus.

Es ist deshalb verboten,
 
  • Mitarbeiter*innen oder Vertreter*innen in- oder ausländischer Unternehmen rechtswidrige persönliche Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren,
  • entsprechende unrechtmäßige Handlungen anderer Personen zu unterstützen,
  • rechtswidrige persönliche Vorteile zu verlangen oder anzunehmen,
  • Provisionen für von Gesellschaften der Constantin Film Gruppe getätigte Geschäfte oder „Kick-Backs“ für vermittelte Aufträge zu vereinbaren oder zu erhalten.
  • Das gilt auch, wenn die entsprechenden Handlungen durch Zwischenschaltung von Dritten vorgenommen werden sollen, zum Beispiel durch Angehörige, Freunde, Agenten oder Vermittler oder die Vorteile solchen nahestehenden Personen zugutekommen sollen.


Einladungen, Geschenke, Entertainment und Veranstaltungen

Da Einladungen und Geschenke mit Risiken in Hinblick auf Bestechung, Korruption und das Entstehen von Interessenkonflikten verbunden sein können, müssen alle Formen von Geschenken und Entertainment mit Vorsicht behandelt werden. Mitarbeiter*innen der Constantin Film Gruppe dürfen von Geschäftspartnern und deren Mitarbeiter*innen Einladungen und Geschenke nur annehmen und diesen Einladungen nur aussprechen und Geschenke nur machen, wenn und soweit diese sich im angemessenen Rahmen bewegen. Einladungen zu und die Teilnahme an sozialen, gesellschaftlichen und Freizeit-Events im geschäftlich veranlassten Umfeld sind zulässig, wenn sie sich in angemessenem Rahmen bewegen und den lokal üblichen Gepflogenheiten entsprechen. Sie dürfen jedoch keinesfalls auch nur den Eindruck erwecken, dem fairen Wettbewerb zu schaden oder zu Interessenkonflikten zu führen.

Um bereits den Anschein von Korruption zu vermeiden, gelten folgende Regeln:
 
  • Mitarbeiter*innen der Constantin Film Gruppe müssen Einladungen und Geschenke ablehnen, wenn die Annahme gegen Gesetze oder interne Weisungen verstoßen würde,
  • Mitarbeiter*innen der Constantin Film Gruppe müssen Einladungen und Geschenke auch dann ablehnen, wenn sie ersichtlich oder vermutlich mit einer konkreten Erwartung einer irgendwie gearteten Gegenleistung verbunden sind oder auf die unangemessene Beeinflussung einer Entscheidung des/der Mitarbeiter*in ausgerichtet sind,
  • Mitarbeiter*innen der Constantin Film Gruppe dürfen von Dritten keine Zuwendungen verlangen,
  • Die folgenden Arten von Geschenken und Entertainment dürfen niemals gewährt oder empfangen werden: Bargeld oder Bargeld-Äquivalente, unangemessen vorteilhafte Beschäftigung oder sonstige Vertragsbedingungen sowie Erwachsenenunterhaltung.

Für die Gewährung und Entgegennahme von sonstigen Vorteilen gilt Entsprechendes.

Einladungen, Geschenke und sonstige Vorteile mit einem erkennbaren Gegenwert von mehr als EUR 250 (inklusive Mehrwertsteuer), die Mitarbeiter*innen angeboten werden, sind von dem/r Mitarbeiter*in gemäß Abschnitt J zu melden. Dies gilt auch dann, wenn der/m Mitarbeiter*in im Kalenderjahr von derselben Person oder dieser nahestehenden anderen Personen mehrere Vorteilsgewährungen erhält, deren Wert kumulativ den Schwellenwert von EUR 2.000 überschreitet.



Verhalten gegenüber Wettbewerbern

Das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht sind zu beachten. Insbesondere gilt:
 
  • Es dürfen keine Informationen über Preise, Mengen, Kunden und Konditionen mit Wettbewerbern ausgetauscht oder abgesprochen werden.
  • Absprachen mit Wettbewerbern über eine Marktaufteilung sind nicht zulässig.
  • Diese Regeln sind auch in der Verbandsarbeit zu berücksichtigen.

Mitarbeiter*innen müssen ihre Teilnahme an Verbandsveranstaltungen deshalb sorgfältig planen. Wenn Sie Fragen zur Teilnahme an einer solchen Veranstaltung oder zu den Grenzen eines zulässigen Informationsaustausches haben, müssen sie sich mit dem für Meldungen zuständigen Ansprechpartner abstimmen (siehe unten: Ansprechpartner, Vornahme von Meldungen). 

Jeglicher Kontakt mit Wettbewerbern mit dem Ziel, die vorstehend genannten Gesichtspunkte zu besprechen, kann Ursache kartellrechtlicher Bedenken sein, selbst auf informeller und gesellschaftlicher Ebene. Dies gilt auch für ein einmaliges Offenlegen von geschäftlich sensiblen Informationen gegenüber Wettbewerbern oder das Entgegennehmen solcher Informationen von Wettbewerbern. Grundsätzlich zulässig sind Industriestatistiken ohne die Erkennbarkeit einzelner Unternehmen.



Verhalten gegenüber öffentlichen und politischen Institutionen

Es ist allen Mitarbeiter*innen verboten, in- und ausländischen Behörden bzw. ihren Mitarbeiter*innen für die Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung einen persönlichen Vorteil anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren.

Das gilt auch, wenn die entsprechenden Handlungen durch die Zwischenschaltung von Dritten vorgenommen werden sollen, zum Beispiel durch Angehörige, Freunde, Agenten, Berater oder Vermittler, oder die Vorteile solchen nahestehenden Personen zugutekommen sollen.

Anweisungen von Behörden und sonstiger öffentlicher Stellen ist Folge zu leisten. Subventionsrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten.



Spenden und Sponsoring

Die Constantin Film Gruppe leistet Geld- und Sachspenden für gemeinnützige und wohltätige Zwecke wie Bildung, Wissenschaft, Kunst, Kultur, Sport und Soziales.

Spenden dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des/der zuständigen Geschäftsführer*in oder Vorstands geleistet werden.

Die Constantin Film Gruppe tritt auch als Sponsor von Veranstaltungen und Projekten zugunsten der genannten gemeinnützigen und wohltätigen Zwecke auf.

Das Sponsoring und die Leistung von Spenden hat in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und vorstehenden Regelungen zur Vermeidung von Korruption und Interessenkonflikten und zum Schutz des Unternehmensvermögens zu erfolgen.



Geschäftsgeheimnisse, Vertraulichkeit

Für unsere internen, vertraulichen oder sonst geschützten Informationen gilt das Gebot der Verschwiegenheit. Hierzu zählen grundsätzlich alle nicht extern publizierten Informationen über interne Unternehmensplanungen, Produktionspläne, Kalkulationen, die internen Strukturen unserer Unternehmen, Kosten und Ergebnisse unserer Projekte, der Inhalt von Verhandlungen oder Vertragsabschlüssen sowie Informationen aus dem internen Berichtswesen. Diese Daten und Informationen dürfen nur im Rahmen des Aufgabengebiets verwendet werden. Das gleiche Verschwiegenheitsgebot gilt für alle nicht-öffentlichen Daten über oder von unseren Geschäftspartnern und Kunden. Das Vertrauen unserer Geschäftspartner in die Wahrung dieser Vertraulichkeit ist ein wesentlicher Faktor für den geschäftlichen Erfolg der Constantin Film Gruppe.



Schutz geistigen Eigentums

Auf den Schutz urheberrechtlicher Werke ist besonders zu achten. Dies gilt sowohl für Werke, die von Gesellschaften der Constantin Film Gruppe entwickelt werden, wie für solche, die von Dritten zur Verfügung gestellt werden.



Nutzung und Sicherheit von IT- und Kommunikationssystemen

Als international tätiges Unternehmen ist für die Constantin Film Gruppe die Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie ein unabdingbarer Bestandteil der Geschäftsprozesse.

Bezüglich der Privatnutzung von Kommunikationseinrichtungen gilt die jeweils aktuelle Betriebsvereinbarung über die Nutzung von Internet und E-Mail.

Politische Äußerungen über von der Constantin Film Gruppe den Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellte Kommunikationsmittel sind untersagt, soweit nicht klargestellt ist, dass es sich um die persönliche Meinung des/der Mitarbeiter*in und nicht um eine der Constantin Film Gruppe zuzurechnende Äußerung handelt. Beleidigende Äußerungen, üble Nachreden oder Verleumdungen, sowie verfassungsfeindliche, rassistische, homo- oder transphobe oder pornographische Äußerungen oder Abbildungen dürfen über von der Constantin Film Gruppe zur Verfügung gestellte Kommunikationsmittel nicht verbreitet werden.

Im Übrigen dürfen über von der Constantin Film Gruppe zur Verfügung gestellte Kommunikationsmittel nur legale Inhalte bezogen und verbreitet werden. Insbesondere ist auf den Schutz urheberrechtlich geschützter Werke zu achten.

Die Constantin Film Gruppe ist in besonderem Maße auf ein störungsfreies Funktionieren der von ihr genutzten IT-Systeme und Kommunikationsmittel angewiesen. Wir sind deshalb bemüht, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um die Funktionalität unserer IT-Systeme und Kommunikationsmittel zu sichern. Insbesondere das Internet ist durch mögliche Angriffe der Cyber-Kriminalität besonderen Gefährdungen ausgesetzt, die zu Störungen des gesamten IT-Systems der Constantin Film Gruppe führen können. Alle Mitarbeiter*innen sind deshalb aufgefordert, besonders sorgfältig mit den von ihnen genutzten Kommunikationsmitteln umzugehen.



Mensch und Umwelt Allgemein

Die Sicherheit und Unversehrtheit der Gesundheit aller Mitarbeiter*innen ist uns ein hohes und zu achtendes Gut. Die Constantin Film Gruppe erwartet deshalb von allen Vorgesetzten und Mitarbeiter*innen:
 
  • den Schutz der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter*innen zu sichern,
  • die relevanten nationalen Gesetze und internationalen Standards zur Arbeitssicherheit, zum Schutz vor Krankheiten, zum Umweltschutz und zum Datenschutz einzuhalten.


Gleichbehandlung

Es gelten die im Code of Conduct geregelten Grundsätze.



Faire Arbeitsbedingungen

Es gelten die im Code of Conduct geregelten Grundsätze.



Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz

Im Interesse der Gesundheit und Sicherheit aller Mitarbeiter*innen, Mitwirkenden und Besucher hat jede*r Mitarbeiter*in an seinem/ihrem Arbeitsplatz die geltenden Gesetze, Vorschriften und Standards zur Arbeitssicherheit einzuhalten und Vorgaben der Berufsgenossenschaften insbesondere zum Gesundheitsschutz und zur Vermeidung pandemischer Erkrankungen (z.B. BG HW, BG ETEM) zu beachten.



Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Mitarbeiter*innen sind verpflichtet, personenbezogene Daten in allen Geschäftsprozessen sensibel handzuhaben. Personenbezogene Daten dürfen nur gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen erhoben, genutzt und aufbewahrt werden. Das gilt für Daten von Mitarbeiter*innen ebenso wie für Daten von Mitwirkenden, Kunden, Lieferanten, Wettbewerbern und sonstigen Personen.

Zur Gewährleistung eines effektiven Datenschutzes hat die Constantin Film Gruppe eine/n Datenschutzbeauftragten bestellt und eine entsprechende Datenschutz-Richtlinie erlassen, die von allen Mitarbeiter*innen zu beachten ist. Berechtigten Ansprüchen der Betroffenen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Sperrung ihrer personenbezogenen Daten ist nachzukommen.

Die Übermittlung außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur, sofern sichergestellt ist, dass im Hinblick auf den Empfänger adäquate Datenschutzstandards im Sinne des europäischen Rechts bestehen.



Umweltschutz

Es gelten die im Code of Conduct geregelten Grundsätze. Klima- und Umweltschutz haben für die Constantin Film Gruppe eine große Bedeutung. Die Constantin Film Gruppe hat sich zur Einhaltung der Mindeststandards ökologischen Produzierens und der Vorgaben aus der Green Charter des European Producers Club verpflichtet. Auch jede*r Mitarbeiter*in ist für den Umweltschutz in seinem/ihrem Arbeitsbereich mitverantwortlich und verpflichtet, die Gesetze, Vorschriften und Standards zum Umweltschutz einzuhalten.



Bekämpfung von Geldwäsche

Die Constantin Film Gruppe arbeitet nur mit seriösen Geschäftspartnern zusammen, die sich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bewegen und keine illegalen Finanzmittel verwenden.

Jede*r Mitarbeiter*in hat die in dem jeweiligen Land geltenden Gesetze gegen Geldwäsche zu befolgen und Verdachtsmomente, die auf Geldwäsche hindeuten, unverzüglich einem Ansprechpartner nach Abschnitt J zu melden.



Außenwirtschaft und Exportkontrolle

Die Constantin Film Gruppe beachtet die für die Exportkontrolle einschlägigen Rechtsnormen des nationalen und internationalen Rechts und wird damit ihrer Rolle als international tätiger Konzern gerecht.

Genehmigungserfordernisse im Rahmen des Exports unserer Produkte sind strikt einzuhalten. Export- und Unterstützungsverbote müssen ausnahmslos beachtet werden.

Die aktuell geltenden Zollbestimmungen sind sowohl beim Export als auch beim Import von Waren einzuhalten.



Konsequenzen von Compliance-Verstößen

Für Mitarbeiter*innen können Compliance-Verstöße die folgenden Konsequenzen haben:
 
  • Abmahnung
  • Kündigung
  • Schadenersatzansprüche Dritter und der Gesellschaften der Constantin Film Gruppe
  • Geldstrafe und -buße
  • Freiheitsstrafe

Wir werden in belegten Compliance-Verstößen angemessene Konsequenzen beschließen und umsetzen. Alle zu treffende Maßnahmen unterliegen dabei stets dem anwendbaren Recht und müssen die Rechte der bestehenden Arbeitnehmervertretungen achten.



Unterlassen von Repressalien

Wir werden jede Form von Repressalien gegenüber Mitarbeiter*innen unterlassen, die vermutete oder tatsächliche Verstöße gegen diese Compliance-Richtlinie melden oder in sonstiger Weise zur Kenntnis geben. Alle Mitarbeiter*innen sind auch ihrerseits verpflichtet, solche Repressalien zu unterlassen.



Mitwirkung Betriebsrat

Der Betriebsrat der Constantin Film AG wirkte bei der Aufstellung dieser Compliance-Richtlinie im Rahmen seiner gesetzlichen Mitbestimmungsrechte gem. § 87 Abs. 1 BetrVG mit.



Ansprechpartner, Vornahme von Meldungen

Wenn Sie eine Meldung wegen eines Verstoßes bei Constantin Entertainment gegen diese Compliance-Richtlinie machen wollen oder Bedenken oder Fragen zur Auslegung dieser Compliance-Richtlinie oder zu konkreten Vorkommnissen haben, sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder der zuständigen Fachabteilung, zum Beispiel mit der Personalabteilung bei arbeitsvertraglichen Themen.

Ist die Klärung mit bzw. Meldung bei dem Vorgesetzten oder der zuständigen Fachabteilung nicht möglich oder bleiben weiterhin Bedenken, steht Ihnen folgender externer Ansprechpartner zur Verfügung. Dieser kann jederzeit direkt und vertraulich angesprochen werden, per Telefon oder postalisch auch anonym.

Wolfgang Probst
E-Mail: meldestelle@constantin-entertainment.de
Tel: 0176 – 14444 827
 
Anschrift:
Constantin Entertainment GmbH
Interne Meldestelle – Vertraulich
Carl-Zeiss-Ring 3
85737 Ismaning


Geltung und Anpassungen

Diese Compliance-Richtlinie ist ab dem Tag ihrer Bekanntgabe zu beachten. Sie wird regelmäßig den jeweiligen gesetzlichen und internen Vorgaben entsprechend angepasst.
 



ablehnen OK, gerne

Zur Analyse und Optimierung unserer Webseite nutzen wir Analyse- und Statistik-Cookies sowie Funktionen von Google Analytics. Sind Sie damit einverstanden? Weitere Informationen sowie Informationen zum Widerruf entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung